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Der Gemeindekirchenrat ist so etwas wie
die Regierung' einer Gemeinde. Er legt die Rahmenbedingungen
fest für Gottesdienste und Konfirmandenunterricht, stellt
die Mitarbeiter/innen ein und verabschiedet ihre Arheitsplatzbeschreibungen,
er ist auch der Dienstvorgesetzte aller Mitarbeiter/innen.
Er entscheidet über die Gebäude und Finanzen der Gemeinde
und trägt die Verantwortung für die Veranstaltungen wie
zum Beispiel den Weihnachtsmarkt oder die Gemeindeversammlung.
Die einzelnen Aufgaben des Gemeindekirchenrats sind in
der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
geregelt.
Unserem Gemeindekirchenrat gehören 10 gewählte Älteste,
einige Ersatz-Älteste und der Pfarrer an. In anderen
Gemeinden heißen die Mitglieder auch Presbyter oder Kirchenvorsteher.
Außerdem nehmen der Vorsitzende des Gemeindebeirats und
ein
Vertreter der Gemeindejugend als Gäste
mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Der Gemeindekirchenrat tagt mindestens einmal im Monat.
Er hat einen Ältesten für den Vorsitz gewählt und den
Pfarrer mit der Geschäftsführung betraut, ein Ältester
kümmert sich als Kirchmeister um die Finanzen. Einzelne
Beratungsgegenstände werden in Ausschüssen vorbereitet,
und einige Mitglieder arbeiten in den übergemeindlichen
Gremien des Kirchenkreises Wilmersdorf mit. Alle drei
Jahre finden Gemeindekirchenrats-Wahlen statt, bei denen
jeweils die Hälfte der Ältesten neu bestimmt wird.
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